Die gestrige Verabschiedung eines Gesetzes durch die Knesset zur Einführung der Todesstrafe für Palästinenser:innen markiert eine gravierende Eskalation staatlicher Gewalt und eine weitere Verfestigung eines institutionalisierten Apartheid- und Völkermordregimes.
Diese Maßnahme ist keine isolierte Entwicklung, sondern Teil eines umfassenderen Systems der Militarisierung, Kontrolle und Entmenschlichung, das die Existenz von Palästinenser:innen bedroht.
Die Anwendung der Todesstrafe in diesem Kontext käme einer willkürlichen und diskriminierenden Tötung gleich und verstößt gegen das Völkerrecht. Als Besatzungsmacht ist Israel an die Vierte Genfer Konvention gebunden, und Palästinenser:innen genießen laut dieser Konvention Schutz, unabhängig von dem Ort an dem sie in Haft sind.
Werden Todesurteile in Verfahren verhängt, die nicht den internationalen Kriterien für ein faires Verfahren entsprechen, stellt dies einen schweren Verstoß gegen die Konvention dar und kommt einer vorsätzlichen Tötung gleich, die individuelle strafrechtliche Verantwortung nach sich zieht.
Dieses Gesetz muss zudem als Teil eines institutionalisierten Regimes systematischer rassistischer Herrschaft und Unterdrückung verstanden werden und erfüllt die rechtliche Definition von Apartheid.
Anbei die vollständige Stellungnahme in Originalsprache (Englisch).
